Bittet der deutsche Staat bald Immobilieninvestoren so richtig zur Kasse?
Mehr über die Geschichte des Lastenausgleichs und die Möglichkeit, dass dieser nach der Pandemie wieder zum Einsatz kommt, erfährst du in diesem Blogbeitrag.
Der Lastenausgleich in der Geschichte Deutschlands
Deutschland hat entgegen den meisten anderen europäischen Staaten eine lange Tradition mit staatlich verordneten Abgaben, speziell für Immobilienbesitzer. Erstmals wurde vor circa 100 Jahren in 1923 eine Sonderabgabe für Immobilienbesitzer in Deutschland eingeführt. Davor gab es eine Welle der Hyperinflation. Von Hyperinflation spricht man bei Inflationsraten von über 50 % oder mehr. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1952 der sogenannte Lastenausgleich eingeführt. Dieser Lastenausgleich sollte dazu dienen, Vermögensverluste von Bürgern auszugleichen, die durch den Krieg oder die Nachwirkungen des Krieges benachteiligt wurden. Teil dieser entschädigten Gruppe waren Bürger, deren Häuser bei Luftangriffen zerstört wurden oder Bürger, die durch Vertreibung aus früher zum Deutschen Reich gehörenden Gebieten östlich von Oder oder Niese ihr Heim verloren haben. Finanziert wurden diese Entschädigungen durch das Lastenausgleichgesetz von 1952. Aber wie wurde die Entschädigung berechnet?
Berechnung des Lastenausgleichs nach dem zweiten Weltkrieg
Zur Berechnung der Abgabenhöhe wurde ein Stichtag herangezogen, und zwar das Vermögen des Abgabenpflichtigen mit Stand 21 Juni 1948. Das war der Tag nach Einführung der DM. Die Berechnungsgrundlage waren damals dann 50 % der festgestellten Vermögenswerte, wovon Großteil bei den meisten Betroffenen aus Immobilien bestand. Wobei man fairerweise auch sagen muss, dass damals die Immobilienbesitzer aufgrund der Währungsreform zu den ganz klaren Gewinnern der Krise zählten, wie übrigens bei den meisten Krisen, wenn sie davor einiges richtig gemacht hatten. Tatsache war, dass die Abgabe auf 30 Jahre verteilt in 120 Raten erfolgen konnte. Das war bei guten Immobilien nicht so schlimm, weil da konnten die Mieter teilweise für diesen Ausgleich bezahlen. Wenn du als Immobilienbesitzer jedoch nur 2-3 % Marge oder Gewinn hattest und die Zinsen gestiegen sind, ging sich das nicht so gut aus. Ohne Lastenausgleich schon nicht aber vor allem nicht mit.
Der Lastenausgleich in der heutigen Politik
Was viele nicht wissen, ist, dass die Strukturen für diesen Lastenausgleich Fond immer noch existieren in Deutschland. Im Zusammenhang damit solltest du dir auch das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungrechts einmal anschauen. Das wurde nämlich noch vor nicht so langer Zeit am 12.12.2019 geändert, also ganz kurz bevor es mit Covid-19 losging in Europa und interessanterweise mit Wirkung ab 01.01.2024. Was genau wurde geändert? Die Wörter „Kriegsopfer Fürsorge“ wurden durch die Wörter „soziale Entschädigung“ ersetzt.
Für den Fall, dass du dich gerade fragst, wie wahrscheinlich es ist, dass in Deutschland ein derartiges Gesetz wieder in Kraft tritt, kann ich dir schon mal folgendes sagen: Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat bereits im April 2020, also kurz nach offiziellem Start der Pandemie und der ersten Lockdowns in Deutschland, eine kurze Ausarbeitung mit folgendem Titel veröffentlicht Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona Pandemie. Hintergrund war die Prüfung, ob eine solche Vermögensabgabe verfassungswidrig wäre oder ob sie im Rahmen der bestehenden Gesetze umgesetzt werden könnte. Am 23.06.2021 gab es dann noch ein Fachgespräch der CDU/CSU Fraktion zum Thema „Bilanz der Aussiedler- und Vertriebenenpolitik“.
Was war der Inhalt dieses Vortrages?
Es ging darum, dass Deutschland Strategien zur Bewältigung der Corona Pandemie, der größten Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg, diskutiert. Dabei steht auch die Forderung nach einem Lastenausgleich im Raum. So stand es in dem entsprechenden Papier. Anwesend waren die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel und Professor Dr. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln. Was wirklich dabei beschlossen wurde, ist bis heute öffentlich nicht bekannt.
Dadurch stellt sich folgende Frage:
„Wäre nach altem Wortlaut die Möglichkeit gegeben gewesen, Pandemiekosten, also mögliche spätere Klagen zum Beispiel Geschädigter mit Folgeschäden oder auch Kosten der Klimapolitik als Lastenausgleich geltend zu machen?“ Vermutlich nicht.
Jetzt, unter dem aktuellen Mäntelchen, schaut die Welt schon ein bisschen anders aus.
Gibt es die Möglichkeit, sich als Immobilienbesitzer zu schützen?
Ja, die gibt es. Die Lösung, wie du das tun kannst, erfährst du in meinem Crash Report 2022. Da habe ich nämlich alle Szenarien aufgelistet rund um das Thema Veränderung der Finanzmärkte, Inflation oder sogar Hyperinflation, mögliche Währungsreform, ein möglicher Bankencrash und vieles mehr. Also hol dir den Crash Report 2022 kostenlos.
Ein weiteres Video zum Thema Lastenausgleich findest du hier und ein Video zum Thema Inflation oder Hyperinflation, kannst du hier finden.
Ich hoffe dir hat der Blogbeitrag gefallen und du konntest etwas über das Thema Lastenausgleich in Deutschland lernen. Wenn ja, dann bleib gespannt auf meinen nächsten Blogeintrag und bis dahin gibt es zum Thema Immobilien noch viele weitere Videos auf meinem YouTube Kanal.
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